Ein Osterfeuer, dessen Brauch bereits seit Mitte des 16. Jahrhunderts praktiziert wird, wird jährlich am Osterwochenende (Karsamstag) entfacht. Aufgrund der dabei entstehenden Umweltprobleme, wird das "Brauchtumsfeuer" 

eingeschränkt bzw. verboten.

 

Im nachstehenden Infoblatt haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst und stellen Ihnen auch die dazugehörige Verordnung zum Download bereit.

pdfInfo_Brauchtumsfeuer_V14_10.03.2014.pdf

pdfOsterfeuer_Merkblatt.pdf

Quelle: abfallwirtschaft.steiermark.at