Ende 2023 beschloss das Parlament einstimmig das Rettungs- und Zivilschutzorganisationen-Unterstützungsgesetz. Dieses Gesetz sieht finanzielle Zuwendungen für den Zivilschutzverband vor.

Diese Zuwendungen dienst der Unterstützung bei der Wahrnehmung der Aufgaben des Zivilschutzverbandes:

  • Erhöhung der allgemeinden Katastrophenresilienz der Bevölkerung,
  • Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten in der Eigenvorsorge,
  • Förderung des Selbstschutzbedankens im Rahmen der zivilen Landesverteidigung.

Der heute, am 27. Mai 2024 von Bundesminister Gerhard Karner, Präsident des ÖZSV NRAbg. Andreas Hanger und LAbg. Bernadette Kerschler unterschriebene Zuwendungsvertrag regelt die formalen Bedingungen für die jährliche finanzielle Zuwendung, um einen zweckmäßigen Einsatz zu garantieren. Mit dem Abschluss des Vertrages ist eine flächendeckende österreichweite Information über Zivilschutz und Eigenvorsorge auch in der Zukunft garantiert.

Zum Thema wurde auch ein Interview von Radio Freequenns mit der Vize-Präsidentin vom Zivilschutzverband Steiermark, LAbg. Mag. Bernadette Kerschler und einem Statement von Geschäftsführer Heribert Uhl aufgezeichnet, welches nachstehend zum Download bereit steht.

https://cba.media/665816

 

 

 

 

 

Fotos: Zivilschutzverband Steiermark

Text: Zivilschutz Österreich

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