Der Steirische Zivilschutzverband erlaubt sich in Erinnerung zu rufen, dass in Zukunft in der Steiermark analog zum Bund nur mehr am 1. Samstag im Oktober der Zivilschutz-Probealarm ausgelöst wird. Die beiden  Probealarme am 1. Samstag im April und 1. Samstag im Juli werden künftig NICHT mehr ausgelöst.

 

Der bundesweite Zivilschutz-Probealarm wird am Samstag, den 3. Oktober 2015 zwischen 12:00 und 13:00 Uhr in ganz Österreich abgestrahlt. Die Signale werden von der Bundeswarnzentrale im Einsatz- und Krisenkoordinationscenter des Bundesministeriums für Inneres bzw. von den Landeswarnzentralen in den einzelnen Bundesländern ausgelöst.

Die Warnung und Alarmierung der Bevölkerung und der Einsatzkräfte erfolgt über die in allen Steirischen Orten vorhandenen rund 1.300 Feuerwehrsirenen - wobei das Auslösen der Sirenensignale auf Bundes-, Landes-, Bezirks- oder Gemeindeebene möglich ist.

Über die Bundeswarnzentrale, die Landeswarnzentrale, sowie allen Florianstationen in den Bezirken, können funkgesteuert die Sirenensignale ausgelöst und damit die Bevölkerung gewarnt und die Einsatzkräfte alarmiert werden. Da durch diese Signale nicht auf die Art der Gefahr und die richtigen Verhaltensmaßnahmen hingewiesen werden kann, müssen im Ernstfall nähere Informationen und Verhaltensregeln laufend durch den ORF durchgegeben werden.

 

Bild 1:  Warnung
           3 Minuten Dauerton

Ein gleichbleibender Dauerton in der Länge von 3 Minuten bedeutet "Warnung". Dieses Signal wird ausgelöst, wenn die Bevölkerung vor herannahenden Gefahren gewarnt werden.

Radio oder TV (ORF) einschalten und Verhaltensmaßnahmen beachten.

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Bild 2:  Alarm
           1 Minute auf- und abschwellender Heulton

Ein auf- und abschwellender Heulton von mindestens 1 Minute Dauer bedeutet "Alarm". Die Gefahr steht unmittelbar bevor.

Radio TV (ORF) einschalten und Verhaltensmaßnahmen beachten.

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Bild 3:  Entwarnung
           1 Minute Dauerton

Ein gleichbleibender Dauerton von 1 Minute (nur nach vorausgegangenem Alarmsignal) bedeutet "Entwarnung", das heißt Ende der Gefahr.

Beachten Sie weiterhin die Durchsagen im Radio oder TV, da es vorübergehend bestimmte Einschränkungen geben kann.

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Die Sirenensignale können je nach der Bedrohungssituation für das unmittelbar betroffene Gebiet und seine engere Umgebung, für einen oder mehrere Bezirke, für ein oder mehrere Bundesländer oder für ganz Österreich gegeben werden.

Welche Maßnahmen für die persönliche Sicherheit ergriffen werden müssen, hängt von der Art des Ereignisses ab. Sie werden bei Hochwasser andere sein, als bei einer Bedrohung durch radioaktiven Niederschlag oder nach einem Giftgasunfall. Auf jeden Fall ist es notwendig, Vorsorgen im Selbstschutz für einen Katastrophenfall zu treffen. Nur dann kann ein Warnsystem seinen Zweck erfüllen.